25.6.09

GEMA-Petition: 50.000er-Grenze ist überschritten

Bereits am 9. Juni zeichnete ich eine Petition zur Änderung der aktuellen GEMA-Verfahrensweisen. Nun erfahre ich in einem Telepolis-Artikel, dass diese Petition die "magische Grenze" von 50.000 Unterzeichnern überschritten hat. Das bedeutet, dass sich der Petitionsausschuss des Bundestages damit befassen muss. Ich werte das als ersten Erfolg.

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9.6.09

GEMA-Regelungen: Änderung tut not

In den Neunziger Jahren hat eine mir bekannte Karlsruher Band noch geflachst, man könne via GEMA ein bißchen Geld verdienen, indem man beim Konzert nur eigene Stücke spiele, sie der GEMA melde und dann die Tantiemen dafür bekomme. Damals galt die GEMA noch als "Freund der Musiker". Und an sich ist die GEMA von der Idee her eine positive Einrichtung, so wurde es in den Neunzigern wohl von den meisten Musikern noch empfunden.

Diese Zeiten scheinen vorbei zu sein. Die Regelungen der GEMA wurden geändert. Einige der aktuellen Regelungen (gefunden bei Karan und Martin) sind:

- Musiker müssen sogar für selbstgeschriebene Musikstücke auf der eigenen Homepage (!) Tantiemen entrichten.
- die Tantiemen werden nach dem sog. PRO-Verfahren ausgezahlt, so dass selbst bei den o.g. Konzerten mit ausschließlich selbstgeschriebenen Songs der Großteil in einem großen Topf landet
- bei der GEMA sind nur sog. "ordentliche Mitglieder" stimmberechtigt, alle anderen sind "außerordentliche Mitglieder". Um "ordentlich zu werden, muss man mindestens fünf Jahre GEMA-Mitglied sein sowie in den letzten fünf Jahren mindestens 30.000 EUR (! an Tantiemen erlöst haben. Von einer solchen Summe können die allermeisten Musiker nur träumen.
- insgesamt bekommen 10% der GEMA-Mitglieder mehr als 70% der ausschüttungsfähigen Summe

Auch für Veranstalter hat die GEMA einiges an "besonderen Regelungen" bereit:

- bei nur einem GEMA-pflichtigen Musikstück pro Konzert wird die gesamte Veranstaltung(!) GEMA-pflichtig
- die Gebühren richten sich nach Eintrittspreis und Raumgröße und müssen im voraus bezahlt werden (ob sie im Falle einer Konzertabsage zurückerstattet werden?) Die Abhängigkeit von der Raumgröße finde ich besonders bizarr: am besten läßt man als Veranstalter also die Bands im Wandschrank spielen.

Diese Regelungen haben insgesamt zur Folge, dass viele Veranstalter auf Konzerte verzichten. Dadurch sind insbesondere Nachwuchsbands massiv benachteiligt. Außerdem hat Karan erlebt, dass ihr auf einem Existenzgründerseminar für Musiker aus o.g. Gründen explizit von einer GEMA-Mitgliedschaft abgeraten wurde.

Meiner Ansicht bedarf die GEMA dringend einer grundlegenden Reform, bei der die o.g. Punkte abgeschafft bzw. geändert werden sollten. Dieser Ansicht ist auch Monika Bestle von der Kulturwerkstatt Sonthofen. Daher hat sie beim Bundestag eine Epetition gestartet, die man hier unterzeichnen kann - was auch ich übrigens getan habe.

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17.11.08

Tierhalter-Pässe und Überwachungsstaat

Immer wieder gibt es Verstöße gegen artgerechte Tierhaltung und Tiermißhandlungen. Daher klingt die Petition, die am Anfang dieses Telepolis-Artikels abgedruckt ist, auf den ersten Blick wie eine gute Idee:
Der Deutsche Bundestag möge ein Gesetz beschließen, durch welches nur Tierhalter werden kann, wer ausreichend dafür geprüft wurde. Ich empfehle daher die Einführung eines Tierhalter-Passes. Jener Pass sollte nur aufgrund von psychologischen Persönlichkeitseignungs- und Räumlichkeitseignungs-Tests ausgehändigt werden. Nur mit ihm sollte es einem Bürger erlaubt sein ein Tier halten zu dürfen. Dies sollte für private, sowie für gewerbliche Tierhalter gelten.
Wenn man aber ein wenig nachdenkt, dann kommen einem Zweifel. So fragt sich der Artikel nach der Verhältnismäßigkeit des Ganzen: Sollte man wirklich für jeden Hamster und jeden Wellensittich einen Tierhalter-Pass benötigen? Wer entscheidet, wann ein Mensch zur Haltung eines Sittichs geeignet ist?

Im Prinzip müßte man dafür jedesmal ein psychologisches Gutachten erstellen und bei jedem potenziellen Herrchen oder Frauchen vorher die Wohnung untersuchen. Dadurch entstehen Kosten - und das nicht wenig. Wer bezahlt die? Der Staat? Dann wären es wir Steuerzahler. Die Tierhalter? Dann wären wiederum Sozialhilfeempfänger ausgegrenzt. Außerdem müßte man natürlich alle Tierhalter bzw. Antragsteller dringend in einer Art Zentralregister speichern.

Besonders radikale Tierschützer gehen, so der Artikel, sogar noch weiter und fordern unangemeldete(!) Wohnungsbesichtigungen bei Tierhaltern. Spätestens dann sehe ich die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht mehr.. Wer so etwas fordert, der spielt meiner Ansicht nach den Überwachungsstaatbefürwortern in die Hände. Das Fazit des Artikels:
Die Überwachungsfreunde in der Regierung bekommen so gleich zwei Unterstützergruppen, die in ihrer Sorge um Tiere/Kinder Dinge wie Privatsphäre und Datenschutz als vernachlässigbare Aspekte ansehen.
kann ich so nur unterschreiben.

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7.6.08

Öffentliche Petition gegen BKA-Gesetz


Hier zitiere ich einfach mal Martin:
Das von der Bundesregierung beschlossene BKA-Gesetz enthält eine lange Reihe aus bürgerrechtIicher Sicht gefährlicher Bestimmungen. Dazu gehört, dass das BKA zu einer Art "deutschem FBI" ausgebaut werden soll. Eine öffentliche Petition kann zumindest verhindern, dass das BKA-Gesetz vom Bundestag einfach "durchgewunken" wird.

Hier kann man die Petition online unterzeichnen:
Öffentliche Petitionen - Kriminalpolizei des Bundes: Exekutive Eingriffsbefugnisse

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