20.6.06

Stoiber und der Blasphemie-Paragraph

Langsam nähert sich das Sommerloch, denn nun sind in den Zeitungen immer mehr abstruse Vorschläge zu lesen, z.B. von Herrn Stoibär (Hervorhebung von mir):
Stoiber nannte die derzeit geltende Gesetzgebung «völlig stumpf und wirkungslos», weil der entsprechende Paragraph 166 des Strafgesetzbuches eine Bestrafung nur dann vorsehe, wenn der «öffentliche Frieden gefährdet» sei und «Aufruhr» drohe.

Stoiber will dagegen Gotteslästerung schon dann mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestrafen, sofern jemand bewusst auf den religiösen Empfindungen anderer Menschen herumtrampele. «Es darf nicht alles mit Füßen getreten werden, was anderen heilig ist», sagte Stoiber. Wohin die Verletzung religiöser Gefühle führen könne, habe der Streit um die Mohammed-Karikaturen in diesem Jahr «auf alarmierende Weise» gezeigt, mahnte der CSU-Chef.


Laut einem Bericht des Darmstädter Echos von heute haben jedoch die Kirchen selbst bei Stoibers Vorstoß abgewunken. Insofern denke ich nicht, dass die Idee sich durchsetzen wird. Aber sollte der Gotteslästerungs-Paragraf wirklich geändert werden, so eröffnen sich interessante Klagemöglichkeiten. Asatruar könnten alle Hohlköppe verklagen, die die germanische Mythologie für nazistische Umtriebe mißbrauchen. Wicca könnten gegen hexenfeindliches "Brauchtum" vorgehen. Und Anhänger des Flying Spaghetti Monsters könnten jede Kneipe, die Pasta im Angebot hat, wegen Blasphemie verklagen :-)

(gefunden im Gjallarhorn)