19.5.06

Weinbau verboten

Heute kam es im Darmstädter Echo: Der Winzer Werner Edling aus Roßdorf ist mit seinen Weinen erfolgreich, daher will er seine Weinberge um direkt angrenzende Grundstücke erweitern. Aber die Grundstücke, die dafür in Frage kämen, liegen zum Teil im benachbarten Ober-Ramstadt. Und dort ist Weinbau verboten:
Während Edling in Roßdorf unabhängig von der Lage einer Parzelle überall Wein anbauen kann, ist ihm das in Ober-Ramstadt verwehrt. Geregelt wird dies mit der europäischen ?Verordnung zur Abgrenzung der bestimmten Anbaugebiete für Qualitätsweine“, kurz: ?Weinrechtliche Abgrenzungsverordnung“.

Weil Ober-Ramstadt in dieser Weinbergsrolle nicht genannt ist, kann es weder Weinbau betreibende Gemeinde sein noch werden. Dies ist ?abschließend geregelt“, kann also auch nicht geändert werden.
Ich kann verstehen, dass Weinbaugebiete geschützt werden sollen. Aber in diesem Fall geht das zu weit. Insbesondere befremdet es mich, dass die "Weinrechtliche Abgrenzungsverordnung" so starr ist und keine Erweiterung und keine Ausnahmen zuläßt.

Werner Edling wurde übrigens geholfen: Roßdorf und Ober-Ramstadt haben einen Gebietstausch vereinbart, so dass Edling wie geplant erweitern kann.

Was ich mich frage: was geschieht im Falle einer Eingemeindung, wenn z.B. (das ist jetzt rein fiktiv) Roßdorf und Ober-Ramstadt zusammengelegt würden? Geht dann die Genehmigung zum Weinbau auf die neue Gesamtgemeinde über? Oder ist in der neuen Gesamtgemeinde der Weinbau überall verboten? Oder wird das getrennt, so dass man sich bis in alle Ewigkeit merken müßte, welche Flächen ehemals zur einen und welche zur anderen Gemeinde gehört haben? Damit will ich aufzeigen, wie widersinnig die Starrheit dieser Verordnung ist.