3.12.05

Die Radfahrerin verlor das Übergewicht

Habe soeben herzlich gelacht über einen Beitrag im Law Blog mit juristischen Stilblüten. Die zwei schönsten muss ich einfach kommentieren.
Tatvorwurf: Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 453 km/h den erforderlichen Abstand von 226,5 Meter zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug 1340 Meter und damit weniger als 4/10 des halben Tachowerts. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt. Beweismittel: Messgerät Police Pilot PDRS-1245, Video-Band-Aufzeichnung.

Das gemessene Fahrzeug war entweder ein Raketenauto auf einem Salzsee in Utah, ein ICE oder ein Produkt der Firma Cessna :-)
Hierauf verlor die Radfahrerin das Übergewicht und kam zu Fall.
Eine wahre Blitzdiät..