1.4.05

Disclaimer oder Angstklauseln in Emails

Viele Leute haben heutzutage Panik, dass ihre Emails in die falschen Hände geraten oder einfach so weitergeleitet werden (was im Einzelfall durchaus ärgerlich sein kann). Ein paar sind nun auf eine Idee verfallen, die auf den ersten Blick pfiffig erscheint: sie ergänzen ihre Emails um sog. Disclaimer. Diese dienen dazu, den Empfänger einzuschüchtern und dadurch eine unerwünschte Weiterleitung zu verhindern.

Dabei ist die Idee nicht neu. Schon im Liber Confortatius (erschienen zwischen 1030 und 1049) verfiel der Verfasser, Goscelin von St. Bertin, auf die Idee, wie dieser Auszug aus dem Prolog beweist:
Si forte in alienas manus oberraverit hec peregrina epistola incertis ventis dimissa, sed Deo commendata, precamur ut ei reddatur cui soli destinata, nec preripiat quisquam non sibi parata.

(Translation: If by chance this wandering epistle, sent forth to the uncertain winds but commended to God, wanders into alien hands, I beg that it be returned to her to whom alone it was sent, nor should anyone steal things not written for him.)

Was ist nun von solchen Angstklauseln zu halten? Wie RA Oliver Causse auf seiner Angstklausel-Website aufführt, sind die meisten irrelevant:
Was die juristische Wirksamkeit dieser Klauseln betrifft, so kann ich nur warnen: sie geht gegen Null. Eine Ausnahme bilden die Hinweise auf den gesetzlichen Datenschutz. [...] Aber diese sind für mich nicht diejenigen Disclaimer, um welche es auf dieser Seite hauptsächlich geht. Die "klassischen" Disclaimer dienen im günstigsten Fall mehr der Abschreckung des Empfängers und der vermeintlichen Absicherung des Absenders. Im ungünstigsten Fall machen sie den Absender lächerlich. Daher bezeichne ich sie als "Angstklauseln". Wenn wirklich vertrauliche Informationen per E-Mail versandt werden sollen, so empfehle ich die Verschlüsselung und elektronische Signatur der E-Mail.

Dem kann ich mich nur anschließen. Ich möchte noch ergänzen, dass ein Teil der Angstklauseln sich selbst widerspricht. Einige Klauseln verbieten es explizit, eine Mail zu lesen, die nicht für einen bestimmt war. Soweit schön und gut - aber diese Klauseln befinden sich am ENDE der Mail. Das heißt: bevor ein "illegaler" Empfänger diese Klausel zur Kenntnis nehmen kann, hat er bereits zwangsläufig die gesamte Mail durchgelesen und damit gegen die Klausel verstoßen.

Ebenso sollte man sich fragen, ob wirklich jede Mail mit einem Disclaimer versehen werden muss. Es wirkt schon etwas peinlich, wenn eine Mail aus einem Satz (etwa: "In Ordnung") besteht und dann darunter ein riesiger Disclaimer erscheint.

1 Kommentare:

Anonymous Anonym meinte...

Wie schrieb der Zwiebelfisch(?) sinngemäß: Wir sind keine Amerikaner, wir kommen ohne solche Gebrauchsanweisungen aus. :-D

Marc

2:59 PM  

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