4.3.05

Kehrseiten einer Mietrechtsänderung

Im Law Blog berichtet Udo Vetter über eine Düsseldorfer Hausbesitzerin, in deren Haus lauter Leute gemeldet waren, die sie gar nicht kannte. Er machte dafür das neue Mietrecht verantwortlich, nach dem man keine "Bescheinigung des Wohnungsgebers" bei einer Ummeldung mehr vorlegen muß.

Ich selbst kann nur von meinen Erfahrungen berichten: ich bin 1996 innerhalb Baden-Württembergs umgezogen, Ende 1997 von BaWü nach Rheinland-Pfalz und 1999 an meine heutige Wohnung in Darmstadt. In den ersten beiden Fällen mußte ich diese "Bescheinigung des Wohnungsgebers" vorlegen, Hessen dagegen hat schon 1999 darauf verzichtet. Ich hielt die Bescheinigung schon immer für überflüssigen bürokratischen Krampf. Darüber hinaus ist sie meiner Ansicht nach wirkungslos. Wer wirklich in krimineller Absicht einen Wohnsitz vortäuschen will, der wird sich durch eine solche Bescheinigung kaum daran hindern lassen, notfalls wird er eine fälschen. Der o.g. Fall aus Düsseldorf ist sicher ein Extremfall; in Hessen gibt es dergleichen zumindest seit 1999 nicht, und mir ist nicht bekannt, dass sich derartige Fälle hier gehäuft hätten.