7.6.04

Anliegergebühren sollen abgeschafft werden

In den Neunziger Jahren wurde in vielen Gemeinden durch Änderung der Straßenbausatzung die sog. "Anliegergebühr" eingeführt. Das bedeutet: wenn eine Straße saniert wird, dann wird ein gewisser Prozentsatz der Kosten auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke umgelegt, im allgemeinen 50 bis 75 Prozent, je nachdem, ob es sich um eine Durchgangsstraße oder eine Wohnstraße handelt. Begründung: die Anlieger würden direkt von der Verbesserung profitieren.

Eine solche Regelung hat aber zur Folge, dass im Einzelfall auf einen Grundstückseigentümer mehrere tausend Euro an Kosten zukommen. Als Folge davon ziehen viele Grundstückseigentümer bei geplanten Straßenumbauten vor Gericht. Das führt zu jahrelangen Verzögerungen bei dringend notwendigen Straßenreparaturen, was nicht nur zu Lasten der Anlieger geht.

In Babenhausen, einer Gemeinde zwischen Darmstadt und Aschaffenburg, haben daher SPD und Grüne beantragt, die Anleigergebühren abzuschaffen und als Ausgleich die Grundsteuer entsprechend zu erhöhen, berichtet das Darmstädter Echo. Sie haben ausgerechnet, dass eine Erhöhung von maximal 100 Euro pro Grundstück und Jahr ausreicht, um den Einnahmeverlust durch die Abschaffung der Anliegergebühren auszugleichen. Außerdem werden dadurch Streitigkeiten vermieden und eine kontinuierliche Instandhaltung des Straßennetzes ermöglicht.

Ich begrüße den Vorschlag, zumal der Weg von anderen Gemeinden in Hessen bereits mit Erfolg praktiziert wurde. 100 Euro pro Jahr sollte jeder Grundstückseigentümer tragen können. Und von einem besseren Straßennetz profitieren nicht nur die Anlieger.