14.4.06

Update in Sachen Abmahnungen

In Sachen Abmahnungen gibt es wieder ein Update:

Den Fall flyerpilot.de vs. Hessi" sehe ich nach dieser Stellungnahme der printgroup GmbH & Co KG (Eigentümer von flyerpilot.de) als erledigt an. Prima! Warum nicht gleich so?

In einem anderen Fall beweist die SAP AG, dass man auch anders vorgehen kann: Im 37sechsblog ist ein Schreiben der SAP abgedruckt, in dem die SAP moniert, dass das 37sechsblog das SAP Logo benutzt. Man beachte: nur die Verwendung des Logos wird beanstandet, nicht der Text. Und Sätze wie "Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Website diesbezüglich prüfen werden.." klingen doch gleich ganz anders als die Sprüche, die der Justitiar von Transpareny International gegen die Bloggerin Moni abgelassen hat.

Thomas Thayer berichtet in seinem Blog über einen weiteren Fall aus Österreich, in dem der Swingerclubbetreiber “Vickerl” Hennemann gegen einen Blogger vorgeht wegen angeblicher Rufschädigung. Der Blogger hatte behauptet, Hennemann "krache wie eine Kaisersemmel" und "pfeife auf dem letzten Loch". Vor Gericht behauptete "Vickerl" Hennemann, der dem Bericht nach ein wenig cholerisch veranlagt sein muss, dass er bis zu 70% weniger Kunden habe, und sprach von "Rufmord". Ich frage mich allerdings, ob das alleine auf den einen Blogeintrag zurückgeführt werden kann. Mich erinnert der Fall eher an das "Königlich Bayerische Amtsgericht" - abgesehen davon, dass er in Österreich spielt.