10.4.06

Rekord-Telefonrechnung: Malaysier soll 180 Billionen Euro bezahlen

Immer wieder kommt es vor, dass jemand eine überhöhte Telefonrechnung erhält. Oftmals ist es schwierig, nachzuweisen, dass die Rechnung ungerechtfertigt ist.

Der Malaysier Yahaya Wahab hat zwar eine überhöhte Telefonrechnung erhalten, aber dieses Problem hat er definitiv nicht. Für den Telefonanschluss seines vor wenigen Monaten verstorbenen Vaters erhielt er lt. SpOn von der malaysischen Telekommunikationsgesellschaft Telekom Malaysia eine Rechnung in Höhe von 806,4 Billionen Ringgit. Das sind umgerechnet etwa 180 Billionen Euro. Hinweis: eine Billion entspricht 1000 Milliarden oder einer Million Millionen.

Um sich die Absurdität nochmals klarzumachen:
Der malayische Staat würde rund 2250 Jahre brauchen, Wahabs Telefonrechnung zu begleichen, wenn er sein gesamtes Bruttosozialprodukt von rund 80 Milliarden Euro für den Schuldendienst einsetzte. Ohne Zinsen, versteht sich.


Als ob die Höhe nicht schon grotesk genug wäre, kommt noch ein besonders absurdes Element hinzu: die 180 Billionen Euro sollen zustandegekommen sein durch Telefonate, die nach dem Tode seines Vaters über dessen nicht mehr existierenden Anschluss geführt wurden.

Laut SpOn wollte sich Telekom Malaysia zunächst dazu nicht äußern:
Telekom Malaysia verzichtete zunächst auf eine offizielle Stellungnahme.


Eine Telefonrechnung wie diese ist meiner Ansicht nach ein Fall fürs Guinness Buch der Rekorde. Was mich aber wundert: es wäre technisch gesehen sicher kein Problem, einen Filter zu installieren, der bei Rechnungen ab einer gewissen Höhe einen Ausdruck zunächst verhindert und stattdessen den Kundendienst alarmiert, der die Rechnung auf Plausibilität prüft. So hätte Telekom Malaysia die Blamage vermieden.

Auf jeden Fall kann Yahaya Wahab den Fall gelassen angehen. Telekom Malaysia dürfte Schwierigkeiten haben, den Betrag vor Gericht einzuklagen. Soviel SpOn berichtet, ging er das Ganze auch gelassen an: er benachrichtigte die Presse. Den Betrag selbst hat er - wen wundert es - nicht bezahlt.

3 Kommentare:

Anonymous marcc meinte...

Na,wenn der verstorbene Vater damit telefoniert hat, dann wird das nunmal teuer. Entfernungszuschlag, Dimensionswechselzuschlag...

Man stelle sich vor so eine Summe würde vom Girokonto abgebucht und die Bank reagiert nicht, denn bei den Dispo-Zinsen, *händereib* hehe.

Ich soll von Herrmann Ritter grüßen! Den traf ich letzten Samstag in der Stadt.

8:01 AM  
Blogger *V.K.* meinte...

Stimmt, wenn das Geld automatisch abgebucht wird, dann gibt das selbst bei einem Tag Rekordzinsen. Und was das transdimensionale Teflonieren betrifft: was ist, wenn der Vater eine Telefon-Flatrate hatte? Oder gilt die nur in einem Universum? :-)

Danke für den Gruß. Grüße hiermit zurück.

2:27 PM  
Anonymous Shannachie meinte...

Bei Telefonaten ins und aus dem jenseits sollte sich die Vorwahl doch gut vermarkten lassen. Allerdings würde man eine ganze Branche ins Unglück stürzen, und wenn ich hier von der Medienbranche spreche, meine ich nicht irgendwelche Zeitschriften. Allerdings gäbe es durchaus Nutzpotentiale. Endlich nach einem toten Briefkasten auch ein Totentelefon. "118666 - hier werden Sie ins Jenseits geholfen."

3:53 PM  

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