30.1.06

Abmahn-Eisvögel


Telepolis diskutiert in einem Artikel wieder einmal das leidige Thema Abmahnung. Dabei verwendet die Autorin eine witzige, aber zutreffende Metapher:
Problematisch ist, dass die erste Abmahnung in Deutschland bereits mit Kosten verbunden ist, welche bereits eine starke Belastung für den Abgemahnten darstellen. Anders als beispielsweise in Großbritannien, wo ein solches Schreiben für den Betroffenen noch keine Kosten verursacht. Denn mittlerweile erweist sich das Internet als Goldgrube für Abmahnende. Dabei sind viele der abmahnwürdigen Seiten nicht böswillig abmahnwürdig, vielmehr basieren die Fehler auf Nichtwissen. Dabei gehen die Abmahner jedoch nach dem Motto "Nichtwissen schützt vor Strafe nicht" vor und sichern sich so weiterhin fließende Geldquellen. Dies führt widerum zu Angeboten wie einem "Rundumcheck" für Webseiten - eine weitere Sparte von von Anwälten gewinnbringend angebotenen Dienstleistungen entsteht somit.

Auf der Lauer

Da man eine Goldgrube nicht einfach aus seinem Blickfeld lässt, hat sich bezüglich der Abmahnungen mittlerweile eine Eisvogelmentalität ausgebildet. Dem bekannten Vogel gleich sucht man sozusagen im Wasser des Internets nach bekannten abmahnwürdigen Fischen, stößt dann auf sie zu und spießt sie mit dem Abmahnschnabel auf. Der Abmahn"eisvogel" kann schon wegen der vorab erläuterten Kostenproblematik mit einer Beute rechnen [...]

Damit wurde die derzeitige Abmahn-Problematik gut zusammengefaßt: sehr viele Firmen und Anwälte mißbrauchen das derzeit in Deutschland geltende Abmahnrecht, um sich persönlich zu bereichern - teilweise aus purer Geldgier. Dabei wäre mit einer winzigen Gesetzesänderung alles behoben: die erste Abmahnung müßte für den Abgemahnten kostenfrei sein. Sofort würde der gesamte Abmahnmißbrauch in Deutschland aufhören.

Leider will laut Curious Creatures die derzeitige Justizministerin Brigitte Zypries am bestehenden Abmahnrecht festhalten, mit der Begründung, dass Verbraucherschutzverbände die Abmahnung benötigten. Ich sehe das anders: der MIßbrauch des Abmahnrechts überwiegt inzwischen den Nutzen bei weitem. Außerdem verweise ich auf Großbritannien, als Beweis, dass es auch bei kostenfreier erster Abmahnung geht.