11.5.05

Raubkopierer zu Bewährungsstrafe verurteilt

Mehrere Täter, die Hunderte von illegalen Programmkopien im Internet verkauft hatten, wurden vom Landgericht Berlin zu Bewährungsstrafen verurteilt, berichtet Udos Law Blog. Als Strafmilderungsgrund sah das Gericht zum einen die Anonymität des Internets, zum anderen das (zumindest bis vor einiger Zeit) fehlende Unrechtsbewußtsein.

Man beachte: die Täter handelten in diesem Fall gewerblich (sprich: sie nahmen Geld für die illegalen Kopien) - im Gegensatz zu den allermeisten Tauschbörsenbenutzern.

Dieses Urteil beweist wieder einmal: die Kampagne der Film- und Musikindustrie "Raubkopierer wandern ins Gefängnis" (die betreffenden Spots dürften jedem KInobesucher bekannt sein) ist grotesk übertrieben und stellenweise albern. Aber ganz ohne Risiko ist es nicht, erwischt zu werden, führt der Law Blog weiter aus:
Tatsächlich werden die Verfahren auch nach meiner Erfahrung fast immer eingestellt, viele wegen geringer Schuld oder gegen maßvolle Geldauflagen.

Allerdings bleiben in diesen Fällen regelmäßig die beschlagnahmten Computer und Datenträger auf der Strecke. Denn Bedingung für eine Einstellung ist häufig, dass der Beschuldigte auf die Rückgabe verzichtet. Bei der Zeit, die sich die Polizei in der Regel mit der Auswertung der Computer lässt, ist das sowieso meistens kein Problem. Fast alle Betroffenen haben sich dann schon längst entnervt was Neues geholt.

Auch wenn die Beschlagnahmung eines Computers ärgerlich sein mag: zwischen ihr und den in den Spots angedeuteten "bis zu fünf Jahren Haft" liegen immer noch Welten.