5.11.04

Haus doch nicht für 2,50 Euro zu haben


Bereits im August berichtete dieses Weblog über ein Frau aus dem Kreis Paderborn, die bei ebay ein Haus für 2,50 Euro ersteigert hatte. Der Anbieter hatte es zu einem Anfangsgebot von einem Euro bei ebay eingestellt, jedoch in den Artikeltext geschrieben, dass er mindestens 104.000 EUR erwarte. Nun hat laut
Focus online das Amtsgericht Kaiserslautern auf einen Vergleich zwischen der Frau und dem Anbieter des Hauses hingewirkt. Dieser Vergleich sieht so aus, dass der Anbieter das Haus nicht bauen muss, aber die Bieterin für 3000 EUR entschädigen muss.

Meiner Ansicht nach ist das ein vernünftiges Urteil, denn der Anbieter wäre andernfalls ruiniert gewesen. Gleichzeitig ist es eine Warnung für alle ebay-Anbieter: besser doch das Anfangsgebot etwas höher ansetzen, zumal die maximale Einstellgebühr bei ebay 4,80 EUR beträgt, was bei einem Minimalpreis von EUR 104.000 (wie in diesem Fall) nicht wirklich ins Gewicht fallen dürfte.