30.3.06

Und wieder eine ungerechtfertigte Abmahnung

Da ist Transparency International gerade fertig und hat in einem Brief an Moni "hinreichende Aussagen getroffen" (na endlich!), da kommt der nächste Kandidat daher. Flyerpilot.de meint, sie müßten unbedingt Hessi abmahnen. Hessi hat, soweit mir bekannt, nichts getan als über den seiner Ansicht nach schlechten Service der Firma berichtet - das ist durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung völlig gedeckt, wenn auch Hessi sich etwas sarkastisch geäußert hat. Und spätestens nach TI-D sollte auch flyerpilot.de wissen, dass man durch Abmahnungen nicht das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung außer Kraft setzen kann.

Die Abmahnung selbst entbehrt nicht einer gewissen Komik:
Die Anmeldung und Bewerbung Ihrer privaten Homepage unter dem Suchbegriff ?f.? bei Suchmaschinen ist rechtswidrig. Wir fordern die Beseitigung der Einträge unter dem Suchbegriff ?f.?.
Hier wäre es hilfreich, zu wissen, wie Google arbeitet. Wenn man es nicht weiss, sollte man solche Äußerungen lieber bei sich behalten.
Gleichzeitig informieren wir Sie darüber, dass wir uns auch an Google Deutschland wenden, um die Gründe für das Ranking ihrer privaten Seite auf Platz 2 der Trefferliste zu erfahren.
Google müßte wichtige Bestandteile seines Rankingsystems veröffentlichen, um dieser Aufforderung Folge zu leisten. Ich glaube nicht, dass Google das will. Sollte flyerpilot wirklich bei Google anfragen, wünsche ich viel Spaß.
Ihre Seite verfolgt hier nicht den Zweck, neutral über Erfahrungen zu diskutieren, sondern ausschließlich das Ziel, Negativberichte über f. zu veröffentlichen und andere Konkurrenzunternehmen zu empfehlen.
Soso, Hessi betreibt ein Anti-flyerpilot.de-Weblog! Geht's noch absurder? Merke: alberne Verschwörungstheorien sind keine Grundlage für eine Abmahnung.

Weitere Kommentare siehe MM und Jens. MM fand übrigens eine passende Umschreibung des Vorgehens des Anwalts von flyerpilot.de: "Vollkommen merkbefreit".