29.5.05

Anwalt für die Katz

Gestern abend rief mich R. an, eine alte Freundin von mir aus meiner Studienzeit in Tübingen, die heute in der Nähe von Rottenburg wohnt. Sie erzählte mir unter anderem eine fast unglaubliche Geschichte.

A., R.'s Sohn, lebte drei Jahre lang mit seiner Freundin S. in einer Wohnung im Raum zwischen Tübingen und Rottenburg. Im März dieses Jahres standen auf einmal S.'s Eltern mit einem Möbelwagen vor der Tür, und S. zog mitsamt ihren Siebensachen aus der gemeinsamen Wohnung aus - ohne A. vorher etwas gesagt zu haben. A. war wie vor den Kopf gestoßen, und zog zunächst zu R., die ihn wieder etwas aufpäppelte.

Das war schon einmal nicht die "feine englische Art". Aber das beste kommt noch. Beim Auszug hatte S. ein paar Sachen vergessen: einen Ordner mit Dokumenten, ein paar Klamotten und noch ein paar Kleinigkeiten. S. forderte das ein, und A. schickte ihr den Ordner mit den Dokumenten per Post an die Adresse von S.'s Eltern (denn dort wohnte sie inzwischen), irgendwo im Osten Deutschlands. Nun forderten S. Eltern, dass A. bzw. R. auch die anderen Sachen nachschicken sollten. R. schrieb zurück, dass S. jederzeit ihre Sachen bei ihr abholen könnte. Aber anstatt nun vorbeizukommen, schalteten S's Eltern einen Anwalt ein, der (laut R. schlecht formulierte) "Drohbriefe" schickte.

Ich kann angesichts soviel Dummheit (nein: besser wäre "Dummdreistigkeit") nur den Kopf schütteln. Sicher, ich kann verstehen, dass der Weg vom Osten Deutschlands bis in die Gegend von Tübingen recht weit ist (einige hundert km); einen so weiten Weg will man sich gerne sparen. Aber trotzdem bin ich der Ansicht, dass jemand, der beim Auszug aus der gemeinsamen Wohnung Sachen vergißt, keinen Rechtsanspruch auf Nachsendung hat. Daran ändert auch die Einschaltung eines Anwalts nichts (merke: Anwälte sind kein Allheilmittel). Abgesehen davon frage ich mich, ob die Anwaltskosten nicht schon den Wert der vergessenen Sachen übersteigen.

Ich bin mal gespannt, ob S's Eltern so weit gehen, ein Gericht anzurufen - und ob das Gericht die Klage überhaupt annimmt.