31.5.05

Amtszeitenbeschränkungen

Als erstes möchte ich die amerikanische Verfassung (bei allen Macken, die sie hat (größtenteils historisch bedingt)) in einem Punkt loben: die Amtszeit des US-Präsidenten ist auf zwei Amtsperioden beschränkt. Das bedeutet konkret, dass der Herr Dubbeljuh in drei Jahren in Rente gehen muss, was ich sehr begruße.

Ähnliche Bestimmungen finden sich auch in der französischen Verfassung und im Grundgesetz, beidesmal auf den Präsidenten bezogen. In Frankreich ist das aufgrund der Machtfülle des Präsidenten sinnvoll, aber in Deutschland sehe ich hier einen Fehler. Denn der Bundespräsident ist ein rein repräsentatives Amt, mit nur wenig realer politischer Macht (was übrigens die Absicht der "Väter des Grundgesetzes" war). In Deutschland liegt die meiste politische Macht paraxoderweise bei demjenigen Staatsamt, das rein formal erst an dritter Stelle im Staat kommt: dem Bundeskanzler. Und da gibt es keinerlei Begrenzung der Amtszeit.

Die bisherige Geschichte der Bundesrepublik zeigt meiner Ansicht nach, dass ein Bundeskanzler nach acht Jahren "verbraucht" ist und daher Platz machen sollte für einen Amtsnachfolger. Adenauer brachte nach 1957 nichts wirklich gutes und neues mehr, nur noch "keine Experimente". Erhard, Kiesinger und Brandt waren keine acht Jahre im Amt (was ich bei Brandt heute noch bedauere). Schmidt war im Prinzip 1982 ebenfalls verbraucht (allerdings hätte ich ihm gewünscht, seine Amtsperiode ordnungsgemäß beenden zu können). Kohl war insofern eine Ausnahme, als das in seinem siebten Amtsjahr (1989) der Wiedervereinigungsprozeß begann; aber wäre die Wiedervereinigung nicht gekommen, so wäre Kohl 1990 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit abgewählt worden - die Europawahl im Juni 1989 (noch vor dem eigentlichen Start des Wiedervereinigungsprozesses) zeigte bereits enorme CDU-Verluste. Schröder, um ehrlich zu sein, ist in meinen Augen ebenfalls "verschlissen" (nach bereits sieben Jahren).

Daher plädiere ich hiermit dafür, die Verfassung zu ändern, so dass der Bundeskanzler maximal acht Jahre im Amt bleiben darf.