8.2.05

Warum Quellenangaben so wichtig sind

Marc macht sich in seinem Weblog "Curious Creatures" Gedanken über die Bedeutung von Blogs für die Unternehmenskommunikation. Dabei kommt er (über das Beispiel "Jamba-Kurs" auf "Spreeblick") auf die Frage, ob man in seinem Blog bei kritischen Beiträgen den Namen eines Unternehmens nennen sollte:
Somit ist die Frage inwieweit Blogger es riskieren Klarnamen von Unternehmen zu verwenden? Wenn ich schreiben würde, dass “Minu-O-fftone” seine Kunden falsch berät und Beispiele bringe, dann bekomme ich ganz schnell eine Aufforderung das zu unterlassen. Und ich weiss nicht, ob ich deswegen einen Prozess riskieren würde. Ich habe nämlich keinen Hausjuristen, keinen Ruf wie Hans Leyendecker, selten für sowas Zeugen und nie versteckte Aufzeichnungsgeräte dabei und will auch nicht unbedingt Robin Hood sein. Schreibe ich also “ein Mobilfunkanbieter” dann steht “Minu-O-fftone” in keiner Suchmaschine und Journalisten und Verbraucher werden nichts finden. Die Gefahr für die Unternehmenskommunikation ist - weil unbekannt - nicht gegeben.

Ich habe hier ein ganz einfaches Mittel gefunden: die Quellenangabe. Gerade bei heiklen Einträgen achte ich immer darauf, sauber meine Quellen anzugeben. Im Falle einer anderen Internet-Seite ist der direkte Link am besten; bei gedruckten Quellen reicht "Zeitung X vom dd.mm.yyyy, Seite y". Der Trick: falls jemand juristisch gegen einen Blogeintrag vorgehen will, dann muß er erst einmal einen Titel gegen meine Originalquelle erwirken, bevor er mich zum Ändern meines Blogs auffordern kann. Deswegen konnte ich bei der "Jamba-Story" getrost den Firmennamen nennen: Jamba hätte juristisch zuerst gegen "Spreeblick" vorgehen müssen, dann gegen mich.Wobei in diesem Beispiel Jamba bis heute juristisch nicht gegen den Artikel auf "Spreeblick" vorgegangen ist; offenbar sind die Fakten dort also richtig dargestellt.

In einem anderen, schon länger zurückliegenden Fall habe ich die unseriösen Lastschrifteinzugs-Praktiken eines Unternehmens angeprangert, das die Kunden eines anderen, pleite gegangenen Unternehmens übernommen hatte und stillschweigend von einer Fortführung der Abos ausgegangen war, obwohl das alte Unternehmen alle Abos rechtskräftig gekündigt hatte. Mir war das Ganze aber etwas zu unsicher. Also verlinkte ich meine Quelle (die ich als unsicher empfand), gab den Namen des Unternehmens aber nur mit "M." an. In der Quelle war der Name aber vollständig nachzulesen (aber eben nicht bei mir).

5 Kommentare:

Blogger Marc meinte...

Ich kann die Quelle angeben, trage aber dennoch die Verantwortung für den Text. Und inwieweit man dann aus der Nummer raus ist, ist offen. Vor Gericht und auf hoher See... Zumal es als Quelle ja, Spiegel, Bild, Coupé und irgendeine Website geben kann. Nach meinen Informationen müsste man eigentlich alles was man publiziert nochmal recherchieren. Und bevor ich der bin, an dem ?Minu-O-fftone? oder wer auch immer sein Exempel statuiert, bin ich halt feige.

11:36 PM  
Blogger Hellblazer meinte...

Es kommt denke ich auf die Formulierung an - äußere ich eine persönliche Meinung und beschreibe, wie ich auf diese Meinung kam oder behaupte ich "Tatsachen"? Letzteres ist problematisch, wenn ich meine Behauptungen nicht 100% belegen kann.
Wenn mir aber z.B. ein bestimmtes Geschäftsgebaren auffällt und ich beschreibe, "wie das bei mir ankommt" ist das freie Meinungsäußerung. Konkret: "Firma arbeitet unseriös" = Tatsachenbehauptung, "Firma tut dies und das, ich halte das ja nicht gerade für seriös, aber Geschmäcker sollen ja verschieden sein..." = Meinung ;-)

9:43 AM  
Blogger Marc meinte...

Das "Firma tut dies und das" ist der Knackpunkt. Das muss stimmen, das muss ich genaugenommen selber nachrecherchieren und belegen können. Selbst aus der FAZ abschreiben ist im Zweifelsfall nicht ausreichend.

Ich habe damit auch so meine Schwierigkeiten, weil das ziemlich enge Räume setzt, aber nachdem ich mit meinem Anwalt und zwei anderen Juristen darüber gesprochen habe und die mir alle mehr oder weniger das so gesagt haben, sehe ich ein das die Rechtslage nunmal so ist.

11:55 AM  
Blogger *V.K.* meinte...

Stimmt, Marc, in deinem Weblog hattest du in gewisser Weise insofern Pech, als dass du die "Primärquelle" warst, zumindest teilweise.

Aber wenn man z.B. schreibt: "spiegel.de kommentierte dies mit den Worten: 'Firma x ist yyyy'" und den Artikel mit verlinkt, dann müßte Firma x erst einmal gegen den SPIEGEL vorgehen. Schließlich habe ich nur den SPIEGEL zitiert.

Bei mir hängt die Reaktion auch darauf ab, wie wichtig mir der Eintrag ist. Manche Einträge sind eher skurrile Randnotizen, und wegen so einer Randnotiz habe ich wenig Tendenzen, vor Gericht gehen zu wollen. Aber ich kann relativ leicht reden, ich hatte den Fall bisher noch nicht.

7:08 PM  
Blogger Marc meinte...

Ich hatte ja auch geglaubt alles richtig wiedergegeben zu haben. Die Gegendarstellung danach war ja sogar richtiger als der FR-Artikel. In der Rundschau stand damals ein Fehler. Es gab nämlich nur zwei Rügen durch den Werberat, die Rundschau schrieb von drei. Der Handwerker hat aber nichts unternommen.

Aber die gegnerische die Anwaltspost sprach von Behinderung der Gewerbefreiheit etc. Weswegen ich die dann auf Anraten meines Anwalts wieder herausnahm. Denn es schwebt ja immer noch eine Schadensersatzforderung von 30.000 Euro im Raum. Und deswegen vor Gericht zu stehen, will ich nicht riskieren. Zumal ich ja nichts gegen den Handwerker habe. Nur die Werbung finde ich nicht so gut.

Die Rundschau laufenlassen aber mich angehen wegen eines Wiedergabefehlers mag inkonsequent sein, aber nachvollziehbar.

Und so wie mir das erklärt wurde, ist es sehr wohl möglich, nicht gegen den SPIEGEL vorzugehen sondern nur gegen den der den Spiegel zitiert. Das mag "feige" sein, ist aber egal. Am Ende entscheidet ein Gericht darüber.

10:09 AM  

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