27.9.04

Einkommensteuer: 287 Millionen Euro

Ein hübscher Fall, über den der EXPRESS berichtet: ein Post-Pensionär gibt bei seiner Steuererklärung 2001 an, aus einer Fonds-Beteiligung einen Gewinn von DM 11.000 erzielt zu haben. Dies ist ein Irrtum: in Wahrheit sind es DM 17.000. Eine Sachbearbeiterin des Finanzamts ändert die Zahl im Computer, durch einen Fehler werden die Zahlen aneinandergehängt. Das Finanzamt rechnet also mit einem Gewinn von DM 1.100.017.000 (über eine Milliarde!), macht eine Einkommensteuer von 287 Millionen Euro (inzwischen haben wir das Jahr 2002, und die Steuern wurden, wie alles andere, auf Euro umgestellt). Der Rentner bekommt beim Erhalt seines Steuerbescheides beinahe einen Herzinfarkt und alarmiert seinen Anwalt. Ein Gespräch im Finanzamt klärt den Irrtum zwar schnell auf, aber trotzdem vollstreckt das Finanzamt einige Tage später 10 MIllionen Euro (als quasi "erste Rate"), so dass der Anwalt einen dreiseitigen Brief abfassen muss, woraufhin die Vollstreckung ausgesetzt wird.

Durch diesen Brief werden nun Anwaltsgebühren fällig, die das Finanzamt bezahlen muss. Dabei ist die Höhe der Anwaltsgebühren strittig. Der Anwalt geht von einem Streitwert von DM 1.100.017.000 aus, das ergäbe Gebühren von 2.3 Millionen EUR. Das Finanzamt dagegen sieht den Streitwert bei DM 11.000. Die Sache geht jetzt vor Gericht.

In meinen Augen ist das Finanzamt an dem ganzen Schlamassel selbst schuld. Bei einem Post-Pensionär sagt einem alleine der gesunde Menschenverstand, dass ein Fondsgewinn von über einer Milliarde DM nicht plausibel ist (auch wenn 2001 noch das Zeitalter des "Neue Markt"-Hypes war). Spätestens bei der Vollstreckung hätte das auffallen müssen. Durch einen Vergleich mit vorherigen Steuererklärungen hätte man merken können, dass da etwas nicht stimmen kann.

Gefunden in Udo's Law Blog.