21.4.09

Elektronikmarkt will Nasenbohrer mit Gentest suchen

In einem Artikel auf SpOn wird von einem unglaublichen Vorfall berichtet:
Auslöser war laut "SZ" ein Schreiben der Geschäftsführer an die Belegschaft des Marktes vom Oktober 2008. Der Brief richtete sich "an alle männlichen Mitarbeiter". In dem Schreiben heißt es, man habe wiederholt feststellen müssen, "dass es einen Mitarbeiter in unseren Reihen gibt, dem es Spaß zu machen scheint, seine Popel an die Toilettentüren der Herrentoilette zu schmieren".

Das Management drohte einen DNA-Test an, den "die exzellenten Verbindungen der Geschäftsleitung zu unserem Klinikum" möglich machten - "um diesen Drecksack zu überführen". Die Leitung kündigte dem Täter an: "Wir werden Sie fristlos entlassen!"
Gut, das gezeigte Verhalten des "Nasenbohrers" ist eklig. Aber wegen so etwas alle männlichen Mitarbeiter zu einem Gentest zwingen wollen? Und ansonsten geht es gut, ja? Offenbar scheint die Geschäftsleitung der Meinung zu sein, dass das Verschmutzen von Türklinken durch Nasenpopel mit schweren Verbrechen wie Mord, Vergewaltigung etc. gleichzusetzen ist, denn nur in solchen Fällen werden normalerweise von der Polizei Gentests durchgeführt. Da kann ich nur den Kopf schütteln.

Doch die Geschichte geht noch weiter. Als die "Braunschweiger Zeitung" über den Vorfall berichtete, drohte der betroffene Markt (obwohl sein Name nicht genannt worden war) mit dem Entzug von Anzeigen. Die Geschäftsleitung des Marktes selbst wies jedoch diese Darstellung zurück und führte die "stornierten Anzeigen" auf einen "Wechsel in der Anzeigenleitung fder Zeitung" zurück. Was ich von diesem Dementi halten soll, weiss ich nicht. Sollte es jedoch stimmen, dass mit Anzeigenentzug gedroht wurde, so wäre das meiner Ansicht nach ein Angriff auf die Pressefreiheit und somit wesentlich unappetitlicher als das "Popelschmieren" des unbekannten Nasenbohrers.

Richtig reagiert hat meines Erachtens nach aber die Konzernleitung des Elektronikmarktes: sie hat den Vorfall bedauert und angekündigt, dass dies ein Einzelfall bleiben soll. Letzteres wäre zu hoffen.

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1 Kommentare:

Anonymous Nyarla meinte...

Soweit ich weiss, sind an "freiwillige" DNS-Tests keine Bedingungen geknüpft. Auf dieser Rechtsgrundlage werden iirc die meisten DNA-Proben erhoben.

2:01 PM  

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