1.12.08

Bürokratischer Irrsinn bei der Rundfunkgebühr

Kindergärten sind grundsätzlich von der Rundfunkgebühr befreit. Allerdings ist das mit gewissen bürokratischen Hindernissen verbunden, berichtet das Darmstädter Echo in seiner heutigen Ausgabe:
Die Einrichtungen sind eigentlich generell von den Gebühren für den Empfang von öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und TV-Sendern befreit, nur muss diese Befreiung alle drei Jahre erneuert werden. Überdies muss jedes einzelne Gerät an- und abgemeldet werden, selbst wenn es beispielsweise nur von einem Kind für ein paar Tage mitgebracht wird. Und das, obwohl es prinzipiell nichts kostet.
Gegen diese Meldevorschriften hat die Stadt Reinheim nun einen Musterprozess angestrengt.

Reinheim hat bereits unter der Vorschrift leiden müssen:
Nachgezahlt hat die Stadt bereits, und zwar für die Zeit vor 2006. In diesem Jahr erreichte die Reinheimer Verwaltung eine Mitteilung vom Hessischen Landkreistag, der auf die Befreiungsanträge aufmerksam machte, weil die Gebührenfahnder zu dem Zeitpunkt verstärkt die hessischen Kindergärten kontrollierten. ?Es hat keiner gewusst, dass wir diesen Antrag stellen müssen?, sagt Schneider, ?wir sind davon ausgegangen, dass wir automatisch befreit sind.?

Aufgrund der Mitteilung erfassten die Mitarbeiter in den Reinheimer Kindergärten die Geräte und ließen sie befreien ? derzeit noch bis 2009 befristet. Das hatte erstmal einen Nachzahlungsbescheid von 2448 Euro zur Folge, da die Geräte ja schon in den Einrichtungen standen, aber noch keine Befreiungsanträge gestellt waren. ?Wir haben nochmal nachverhandelt und dann 1327,70 Euro bezahlt?, sagt Schneider.
Ich wünsche der Stadt Reinheim viel Glück für den Prozess und hoffe, dass sie gewinnt.

Aus meiner Sicht sind die Vorschriften ein Bürokratismus hoch drei und somit der blanke Irrsinn. Der einzige Grund, den ich sehe, ist der, darauf zu spekulieren, dass eine Kommune die Anmeldung vergisst, um Gebühren zu kassieren. Die Gelder der Kommunen sind aber nichts anderes als Steuergelder, die von allen Bürgern aufgebracht worden sind. Und die Verwaltung der ganzen n- und Abmeldungen der Kindergärten kostet nochmals Geld, sowohl auf Seiten der Kommunen als auch auf Seiten des Rundfunks bzw. der GEZ. Als Steuer- und Gebührenzahler sehe ich nicht ein, dass meine Zahlungen für einen solchen Müll verschwendet werden.

Eventuell zeichnet sich aber schon jetzt ein Silberstreifen am Horizont ab. Laut golem.de beraten die Ministerpräsidenten der Länder darüber, die Rundfunk- und Fernsehgebühren ab 2013 auf eine geräteunabhängige Haushaltsgebühr umzustellen. Meiner Ansicht nach wäre das gerechter als die heutige Regelung, bei der Gebührenbeauftragte teilweise regelrecht Privatleute bespitzeln, um z.B. herauszufinden, ob der Azubi, der noch daheim wohnt, einen eigenen Fernseher hat (in dem Moment wäre er nämlich gebührenpflichtig). Nebenher könnte man einfach festlegen, dass Kindergärten keine Haushalte sind, somit würde sich die Debatte erübrigen. Aber noch ist die Haushaltsgebühr nur angedacht, und es kann jederzeit passieren, dass sie nicht oder wesentlich später als 2013 eingeführt wird. Insofern ist der Prozess, den die Stadt Reinheim führt, meiner Meinung nach gerechtfertigt.

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2 Kommentare:

Anonymous Nyarla meinte...

Das gerechteste wäre es, wenn ÖR-Fernsehen Pay-per-View ist.
Dann müssten nämlich die zahlen, die für den Blödsinn verantwortlich ist und sich mal überlegen, ob Hansi Hinterlader wirklich die 3,50 grad für die Sendung wert ist.
Ich frage mich übrigens was Fernsehen und Radio in einem Kindergarten zu suchen haben...

12:10 PM  
Blogger *V.K.* meinte...

Stimmt, das wäre mir auch am liebsten. Aber das ist vermutlich mittelfristig nicht durchsetzbar.

6:50 AM  

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