25.10.04

Hund flutet Wohnungen

Einen wirklich skurrilen Fall habe ich auf der Website der
RA KOtz gefunden: in einem mehrstöckigen Mietshaus hatte einer der Mieter seinen Hund in Abwesenheit in der Wohnung eingesperrt und die Nachbarn gebeten, ihn auf dem Handy anzurufen, falls der Hund "unruhig werden sollte". Der Hund wiederum wurde unruhig: er fand im Gäste-WC eine Toilettenpapierrolle und zerfetzte sie. Danach verstopfte der Hund mit den Papierfetzen den Abfluß des Waschbeckens und öffnete den Wasserhahn. Als Ergebnis wurden sowohl die Wohnung des Mieters selbst als auch die beiden darunterliegenden Wohnungen überflutet. Schaden: ca. DM 9000.-

Der Vermieter hatte zum Glück für das Gebäude eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, an deren Prämien sich der Mieter finanziell beteiligte. Trotzdem wollte die Versicherung den Schaden nicht bezahlen und verklagte den Mieter. Das Landgericht Hannover entschied jedoch am 23. März 2000, dass die Versicherung für den Schaden aufkommen müsse. Eine grobe Fahrlässigkeit liege nicht vor, denn es sei nicht vorhersehbar gewesen, dass der Hund das Waschbecken verstopfe und dann den Wasserhahn öffne.

Ein vernünftiges Urteil, finde ich. Vorhersehbar war höchstens, dass der Hund die Klopapierrolle zerfetzt. Aber das betrifft nur die eigene Wohnung und kann leicht beseitigt werden.

2 Kommentare:

Blogger rollinger meinte...

9000 DM?

3:01 PM  
Blogger *V.K.* meinte...

Ja, Deutschmark. Die Geschichte hat sich 1999 zugetragen, das Urteil ist von 2000, also vor der Einführung des Euro.

3:11 PM  

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