13.10.03

Überdachte Strauße

Gerade eben kam ein Fall in FAKT! (politisches Magazin der ARD), da habe ich nur den Kopf geschüttelt.

Es ging um einen Bauern in der Nähe von Stade. Er ist vor kurzem unter die Straußenzüchter gegangen. Alle seine Strauße befinden sich vorschriftsmäßig in Trockengehegen. Ein Trockengehege ist normalerweise ein Gehege mit trockenem wasserdurchlässigem Boden (z.B. Sand), das über eine Drainage verfügt, damit Wasser abfließen kann. Ziel der Vorschrift: die Strauße sollen nicht im Matsch rumstehen. Falls es doch mal zu regnerisch wird, können die Strauße einen Unterstand aufsuchen (der ähnlich aussieht wie ein Gewächshaus). Aber wie im Film anschaulich gezeigt wurde: bei den Dreharbeiten herrschte schlechtes Wetter, und die Strauße blieben trotzdem lieber draußen.

Leider versteht die zuständige Behörde in Stade etwas anderes unter "Trockengehege". Laut dem Leiter dieser Behörde liegt ein Trockengehege nur vor, wenn mindestens 500 qm des Geheges überdacht sind. 500 qm, das ist ungefähr die Größe eines Fußballfelds!

Von Amts wegen wäre der Bauer also gezwungen, über jedem seiner Straußengehege (er hat mehrere davon) ein riesengroßes Dach zu errichten (wie gesagt, 500 qm sind keine Kleinigkeit!). Und das, obwohl die Strauße das weder brauchen noch wollen!

Der Bauer hat, nachdem mehrere Gütetermine auf dem Amt ohne Ergebnis geblieben sind, nun erst einmal gegen den Behördenentscheid geklagt. Hoffen wir, dass die Richter vernünftiger sind als die Behörde, und einsehen, dass die bestehenden Unterstände für die Strauße mehr als ausreichend sind.