13.3.10

Das Schreiben des Herrn Tank


Gestern fand ich in meinem Briefkasten ein Schreiben des RA Olaf Tank aus Osnabrück vor. In diesem Schreiben forderte Herr Tank im Namen der Antassia GmbH Geld aufgrund eines Vertrags, der durch eine Registrierung auf top-of-software.de zustande gekommen sein soll.

Sowohl RA Olaf Tank als auch die Antassia GmbH sind bereits den Verbraucherzentralen einschlägig bekannt unter dem Stichwort "Abofalle". RA Tank war sogar Thema eines Zeitungsartikels in der aktuellen Ausgabe der Südhessen-Woche.

Ich habe reagiert mit einem Schreiben, das auf einem Entwurf der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz basiert:
An
RA Olaf Tank
[...]


Ihre unberechtigte Forderung ? ?Aktenzeichen [...]

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom [...] machen Sie einen Betrag in Höhe von 138,00 Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.

Ich bin jedoch davon überzeugt, dass ich keinen ? zumindest jedoch keinen kostenpflichtigen - Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe.
Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestim¬mungen zum Fernabsatz belehrt und informiert haben.

Nach Inaugenscheinnahme Ihrer Homepage habe ich festgestellt, dass der Preishinweis versteckt ist, offenbar in der Absicht, unentdeckt zu bleiben. Es hat den Anschein, als werde die Leistung kostenlos angeboten. Weiter fehlt es an einer ausreichenden Widerrufsbelehrung.

Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos.

Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.

Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.
Diese Vorgehensweise wird u.a. im MKB Rechtsblog empfohlen:
Sollten Sie eine Zahlungsaufforderung erhalten haben, sollten Sie dieser Forderung widersprechen. Im Internet finden Sie zu den bekanntesten Abzockern entsprechende Musteranschreiben (Musterschreiben:Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz). Eine Reaktion auf ein solches Schreiben erfolgt so gut wie nie, und meistens gehen auch die Mahnungen weiter. Trotzdem sollten Sie für den ? unwahrscheinlichen - Fall eines Gerichtsverfahrens die Absendung eines solchen Schreibens nachweisen können.

Ansonsten müssen Sie auf die Drohungen von Inkasso Büros und Anwälten nicht reagieren, die Drohungen mit Schufa Eintrag und Offenbarungseid sind haltlos, da derartige Maßnahmen nur mittels eines rechtskräftigen Titels eines Gerichts erreicht werden können.
Ich bin gespannt, ob RA Olaf Tank nun weitermacht.

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1 Kommentare:

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8:54 AM  

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