24.2.10

Zur Datenschutz-Diskussion um Google StreetView

Seit einigen Tagen verfolge ich die Diskussion um Google StreetView, das Ende diesen Jahres auch Daten aus Deutschland enthalten soll. Zur Vorbereitung meines Dänemark-Urlaubs letzter Woche habe ich StreetView kennen- und schätzen gelernt.

Die Bundesministerinnen Ilse Aigner und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger haben nun ganz fürchterliche Bedenken gegen StreetView. So fordert etwa Aigner enge gesetzliche Grenzen für Google:
Darüber hinaus will Aigner strengere Regeln für die Verfremdung der Fotos, gegen die Widerspruch eingelegt wird. "Die betroffenen Gebäude dürfen nicht erkennbar sein, Hausnummern, Gesichter und Autos müssen vollständig unkenntlich gemacht werden ? eine vage Verpixelung reicht nicht aus." Zudem forderte die Ministerin, die maximale Aufnahmehöhe auf 1,80 Meter zu begrenzen. Derzeit ist die Kamera, die Google durch die Straßen fahren lässt, auf 2,50 Metern Höhe montiert. Damit ragt sie beispielsweise über Gartenzäune oder Mauern.
Dies wundert mich bei Frau Aigner, die ansonsten keine Bedenken etwa gegen die Vorratsdatenspeicherung hatte bzw. hat. Außerdem bin ich inzwischen zu einem ähnlichen Schluss gelangt wie ein Rechtsgutachten von Nikolaus Forgó, das Google in Auftrag gegeben hat:
IRI-Leiter Nikolaus Forgó vertrat bei der Vorstellung eines dabei entstandenen Rechtsgutachtens die Ansicht, dass es schon fraglich sei, ob bei dem Dienst "überhaupt personenbezogene Daten maschinell verarbeitet werden" und somit Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht mit anderen Grundrechten wie dem der Informationsfreiheit abgewogen werden müssten. Street View ist für ihn "keine Personensuche", da die aufgenommenen Leute zufällig im Bild seien. Auch die simple Hausfassade stellt nach Ansicht des Juristen kein personenbezogenes Datum dar, da keine "Einzelangabe" über einen Menschen damit gemacht werde. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sei daher auf den Dienst gar nicht anwendbar.
Genau das scheint mir der Knackpunkt zu sein. Google erfaßt ausschließlich den öffentlichen Raum. Personen, die zufällig in den Bereich der Kameras geraten, macht Google unkenntlich, Autokennzeichen ebenfalls. Für den Rest gilt: Häuser haben keine Persönlichkeitsrechte. Die Abbildung eines Hauses alleine hat keinen Personenbezug. Insofern ist die Einspruchsregelung von Google, dass Häuser auf Wunsch entfernt werden, ausreichend.

Insgesamt habe ich bei dem ganzen Theater eher den Eindruck, dass es sich um ein Ablekungsmanöver handelt.

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1 Kommentare:

Anonymous Holzi meinte...

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch das Urteil des OLG Brandenburg (diese Woche auf Heise: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-Keine-Rechtsverletzung-bei-Fotos-von-fremden-Gebaeuden-936537.html)

Ich denke ebenfalls, dass es schwierig sein dürfte, eine Datenschutzrechtliche Relevanz abzuleiten.

Wir haben sehr viel schwerwiegendere Datenschutzprobleme in DE, die von der Regierung initiiert wurden, bzw. wurden von der Regierung Bestrebungen zur Verbesserung des Datenschutzes abgeboxt oder zugunsten der Wirtschaft verwässert.

Da sollte Frau Aigner mal anfangen, nicht medienwirksam bei Google...

9:08 AM  

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