14.11.07

Stasi 2.0 arbeitet mit Stasi 1.0

Seit einiger Zeit gibt es das Stichwort "Stasi 2.0". Heute beim Lesen dieses Telepolis-Artikels kam es mir wieder in den Sinn:
Nach Informationen, die der Telepolis-Redaktion vorliegen, hat das Bundeskriminalamt (BKA) in den laufenden Ermittlungen (Andrej H., § 129a und die verdächtigen Begriffe) gegen mutmaßliche Mitglieder einer linksradikalen Organisation mit dem Namen "militante gruppe" (mg) systematisch auf Datenmaterial des Ministeriums der Staatssicherheit (MfS) der DDR zurückgegriffen.
Das macht mich - wieder einmal - fassungslos. Selbst dem BKA sollte doch klar sein, dass Stasiakten als Produkte eines Unrechtsstaates massiv tendenziös sind und insofern höchstens als Dokumente zu Ermittlungen gegen Ex-Stasi-Mitglieder taugen, aber nicht, um gegen sog. "Terroristen" zu ermitteln.

Nebenbei schockiert es mich, wie der Terrorismusbegriff selbst seitens der Ermittlungsbehörden immer mehr ausgeweitet wird. Die Brandanschläge gegen abgestellte Militärfahrzeuge, die die "militante gruppe" verübt hat, sind Sachbeschädigung, aber kein Terrorismus. Die Frau Generalbundesanwältin hat zwar behauptet, diese Anschläge würden "Verunsicherung auslösen". Aber diesem Kriterium nach müßte man in Zukunft jeden Pyromanen, der Brände legt, als Terroristen verurteilen.

Ich hoffe, dass die Terrorismusvorwürfe gegen die drei festgenommenen Mitglieder der "mg" auch bald fallengelassen werden, wie es im o.g. Telepolis-Artikel auch artikuliert wird:
Ab Ende dieser Woche erwarten enge Beobachter des Verfahrens, dass auch die Terroranklage gegen die drei inhaftierten fallengelassen wird, weil die ihnen zur Last gelegten Taten (Sabotage geparkter Armeefahrzeuge) keinen Terror bedeuteten. Damit würde das Verfahren an die regionalen Justizbehörden zurückverwiesen werden. Sie würden dann auf der Basis konventioneller Strafdelikte weiterermitteln.
Für Brandanschläge reicht das normale Strafrecht völlig aus, da braucht man keinen Antiterrorparagraphen. Und die Überwacherei bei Andrej Holm, seiner Lebensgefährtin sowie der beiden Kinder muss meiner Ansicht nach auch eingestellt werden, da sie gegen zahllose Grundsätze des Rechtsstaates eklatant verstößt.

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