12.9.07

Ein schönes Urteil gegen Frhr.v.Gravenreuth

Heute morgen tat es mir sehr gut, diese Meldung auf heise.de vorzufinden: Der durch diverse Abmahnungen berühmt gewordene Münchner Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wurde wegen versuchten Betruges in erster Instanz zu einem halben Jahr ohne Bewährung verurteilt, berichtete die taz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Herr von Gravenreuth ist mir bereits seit Jahren - fast möchte ich schreiben: Jahrzehnten - ein Dorn im Auge. Immer wieder hat er sich durch Abmahnaktionen hervorgetan, die ich als ethisch sehr fragwürdig empfinde. Ich erinnere hier zum Beispiel an die Briefe, die er als "Tanja Nolte-Berndel" verschickte, um Computer-User (darunter einige Schüler) zum Tausch von Raubkopien zu animieren und anschließend abzumahnen. Unvergessen sind auch seine Aktionen im Zusammenhang der Wortmarken "Explorer", "Tricon" und anderen, das "Parteibuch Lexikon" hat sie akribisch aufgelistet.

Auch wenn das Urteil laut Meinung des Law Blog in der Berufung eventuell keinen Bestand haben wird (ich selbst bin kein Jurist und kann dies daher nicht bewerten), so habe ich mich trotzdem sehr darüber gefreut (STRIKE!).