16.6.05

Hasta la vista, Symicron!

Bereits seit Jahren hielt die Ratinger Softwarefirma Symicron die IT-Szene in Atem mit diversen Abmahnaktionen. Symicron hatte sich nämlich 1999 die Wortmarke "Explorer" schützen lassen. Im Rahmen dieses Schutzes wurde eine Anwaltskanzlei beauftragt, alle, die ein Programm vertrieben, das den Wortbestandteil "Explorer" im Namen hatte, abzumahnen. Dabei wurden nicht selten vierstellige DM-Summen gefordert. Später ging Symicron sogar so weit, Webmaster abmahnen zu lassen, die auf ihrer Seite einen Link zu "Explorer"-Softwareprodukten hatten (etwa dem "FTP-Explorer").

Aber der Spuk war 2004 zu Ende:
Schließlich wurde die Marke Explorer wegen "Bösgläubigkeit" und "Nichtnutzung" (außer zum Abmahnen) gelöscht ? die angebliche Software "Explorer" [extern] wurde nie gefunden.
schrieb heise.de.
Dazu möchte ich ergänzen, dass die Zeitschrift "Internet World" einmal 2.500 DM für eine Kopie eines "Symicron Explorers" ausgelobt hatte - trotzdem meldete sich niemand. Insofern liegt die Vermutung nahe, dass die Registrierung der Marke "Explorer" primär erfolgte, um abmahnen zu können.

Jetzt ereilte Symicron das gerechte Schicksal:
Von Symicron hörte man anschließend auch nichts mehr ? weder neue echte noch erfundene Produkte ließen sich blicken ? bis zum 10. Juni 2005. An diesem Tag wurde nämlich am Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 501 IN 71/05 die Insolvenz der Symicron bekanntgegeben. Die Trauer im Netz hält sich bislang ausgesprochen in Grenzen.

Und was lernen wir daraus? Serienabmahnungen lohnen sich nicht, auf Dauer kehren sie sich meistens gegen den Abmahner. Und das ist gut so.