13.7.04

Duzen und die Folgen

Inspiriert durch Udo's Law Blog suchte ich im Internet nach einem berühmt gewordenen Fall: Eine Nürnberger Marktfrau betrieb seit Jahren ihren Marktstand und duzte alle Standbesucher, unabhängig von Alter, Geschlecht, Aussehen... Daher verfuhr sie genauso mit zwei Polizisten in Uniform. Diese fühlten sich durch das "du" beleidigt, und so kam die Sache vor Gericht. Das Urteil, gesprochen im Jahre 1985: DM 2.500 Strafe. Das war damals teurer, als einen "Normalbürger" als "A****loch" zu bezeichnen.

Im Politikforum stieß ich auf einen ähnlichen Fall: Der Berliner Abgeordnete Özcan Mutlu muß EUR 2.000 Strafe bezahlen, für das Duzen eines Polizeibeamten. Auch Özcan Mutlu gab an, oft andere Menschen zu duzen.

Grundsätzlich ist die Anrede "Du" in bestimmten gesellschaftlichen Zusammenhängen nicht korrekt. Ebenso ist es sinnvoll, dass Beleidigungen strafbar sind. Trotzdem halte ich in diesen beiden Fällen die Urteile für überzogen, da ich keine beabsichtigte Ehrverletzung erkennen kann. Eine gezielte Verwendung von Schimpfwörtern wäre etwas anderes.