10.5.04

50 Jahre Bundesprüfstelle

Dieser Tage wird die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) (ehemals "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS)" 50 Jahre alt. Wir gratulieren. Der Kunsthistoriker und Autor Roland Seim zog in einem Telepolis-Artikel ein Fazit zu 50 Jahre BPjM:


Grundsätzlich ist der Jugendschutzgedanke etwa bei rechtsextremen, fremdenfeindlichen und gewaltauffordernden Inhalten sinnvoll, da popkulturelle Medien Vorbildfunktion für das noch nicht gefestigte Weltbild von Minderjährigen haben. Fraglich scheint, ob der mittelalterliche Index geeignet ist, die notwendige moderne Medienkompetenz zu fördern. Unter der Käseglocke von Jugendverboten kann man Heranwachsende kaum auf die Erwachsenenwelt vorbereiten. Zur Medienbeurteilung gibt es Selbstkontrollinstanzen, und für strafbare Inhalte wie Kinderpornografie, Rechtsextremismus und Terrorismus sind die Gerichte zuständig.


Tröstlich ist, dass die Macht der BPjM 2003 eingeschränkt wurde. So dürfen von anerkannten Kontrollgremien (wie der FSK) mit einer Altersfreigabe versehene Medien nicht mehr indiziert werden. Und alle Indizierungen sind automatisch nach 25 Jahren aufgehoben, sofern sie nicht explizit verlängert werden. Gut, das ist wenigstens ein Anfang.