22.7.04

Unverständlich

Gestern meldete heise.de, das OLG Hamburg hat ein Urteil zu AG-Domains verschärft. Demnach darf in Deutschland nur eine AG eine .ag-Domain betreiben. Mehr noch: die AG darf nur einen Domainnamen führen, der ihrem Namen entspricht. Beispiel: Die "Keksfabrik Mayer-Müller AG" dürfte nicht "keks.ag" auf sich registrieren.

Mir ist unverständlich, wieso ein deutsches Gericht für ".ag" zuständig ist (ag ist das Internetkürzel des Karibik-Inselstaates Antigua). Außerdem galt bisher bei "generischen" Domains das Prinzip: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" (außer es ist grob irreführend).

Wie Kyr in seinem Weblog ausführte, würde das Urteil konsequenterweise bedeuten, dass .com-Domains nur an kommerzielle Einrichtungen gehen usw.

Ich sehe schon eine Reihe Abmahnwellen über das Internet ziehen.