11.11.03

Dummdreist

Der folgende hübsche Fall befindet sich auf Udo's Law Blog:

Eine Firma, die ich vertrete, soll angeblich ein elektronisches Zahlsystem bestellt haben. Meine Mandantin beteuert, dass sie so etwas nicht braucht und dass niemand aus der Firma ein Zahlsystem bestellt hat.

Die Gegenseite hat mir jetzt den Vertrag geschickt und pocht weiter auf Zahlung. Sie benennt sogar ihren "Außendienstmitarbeiter" als Zeugen. Bei näherer Prüfung stelle ich fest, dass im Vertrag weder die Haus- noch die Telefonnummer meiner Mandantin stimmt. Auch ein Firmenstempel fehlt.

Was mich positiv stimmt, ist im Übrigen die angebliche Unterschrift des Geschäftsführers meiner Mandantin:

Coyote Ugly


Wäre mir neu, dass der dort arbeitet. Ich würde dagegen einen hohen Betrag wetten, dass der "Außendienstmitarbeiter" mit seiner hübschen Provision längst über alle Berge ist.


Eine seltene Mischung aus dreist und dämlich. Dreist, eine solche Forderung einklagen zu wollen. Dämlich, den Vertrag so plump zu fälschen. Und die angebliche Unterschrift ist fast schon comedyreif.
Natürlich kann es sein, dass die Firma selbst durch ihren Außendienstmitarbeiter übers Ohr gehauen wurde. Aber trotzdem hätte man ein bißchen Verstand bei der Vertragsprüfung walten lassen sollen.