24.6.04

Postleitzahlen und Autobahnabschnitte


In Udos Law Blog ist eine Diskussion entbrannt auf folgenden Stoßseufzer Udos hin:

Weiß zufällig jemand, welche Postleitzahl folgender Ort hat:

Autobahn 46, Neuss FR Köln/Krefeld, km 71,7

Der Sachbearbeiter einer Kfz-Versicherung erklärte mir gerade, dass er den Schaden nicht im Computer aufnehmen kann, wenn der Anrufer nicht die Postleitzahl sagt. Er blieb steif und fest dabei, dass auch Autobahnabschnitte eine Postleitzahl haben.


Sicher könnte man nun eine Karte der PLZ-Gebiete von Deutschland hernehmen und damit ermitteln, in welchem PLZ-Gebiet der fragliche Autobahnabschnitt liegt. Aber das dürfte nicht immer zu einer Lösung führen. Denn es gibt in Deutschland auch heute noch PLZ-freie Gebiete, sprich: Flächen, denen die Post nie eine PLZ zugewiesen hat. Dazu gehören z.B. Seenflächen wie der Starnberger See, oder große unbewohnte Waldgebiete. Diese Flächen sind unbewohnt, folglich mußte die Post dort niemals eine Briefsendung o.ä. zustellen, also haben sie auch keine Postleitzahl.

Abgesehen davon finden viele Unfälle außerhalb geschlossener Ortschaften statt, da dürfte die PLZ irrelevant sein. Gut, in der Diskussion kam das Argument, dass die Versicherung eventuell die PLZ braucht, um den Unfall statistisch auszuwerten, oder um ihn eventuell einem bestimmten Sachbearbeiter zuzuordnen. Aber das dürfte das Problem der Versicherung sein, und nicht das des Kunden. Also soll in diesem Fall die Versicherung selbst die PLZ herausfinden, sofern möglich (s.o.).