17.9.03

Scheinschenkung mit Eigentor

Ein wunderbarer Fall, gefunden in Udo's Law Blog:

Ein Mandant von mir ging durch die Fußgängerzone. Neben einem Brunnen hielt ihm eine praktisch nackte Dame, flankiert von einem Kamerateam, einen lilafarbenen Geldschein hin. "Da, schenk ich dir." Mein Mandant nahm die 500-Euro-Note, steckte sie in seine Hemdtasche und wollte weiter gehen. Hinter dem Kameramann kam jetzt ein junger Mann hervor. Er outete sich als Produzent und war hellauf begeistert. "Super, endlich mal einer, der die Kohle einfach nimmt und keine Fragen stellt. Oder rote Ohren bekommt."

Auf jeden Fall wollte der Produzent noch eine Unterschrift. Eine Freigabe, dass die Szene gesendet werden darf. "Nö", sagte mein Mandant. "Ich will nicht ins Fernsehen." Als auch größere Überredungsversuche nichts nutzten, verlangte der Produzent die 500 Euro zurück. Mein Mandant stand aber auf dem Standpunkt, dass ein Geschenk ein Geschenk ist. Das fand auch ein Streifenpolizist, der gerade des Weges kam. Trotzdem notierte er mal die Adressen aller Beteiligten.

Die Fernsehfirma gibt einfach nicht auf. Jetzt fordert sie die 500 Euro schriftlich zurück. Es habe sich nur um eine "Scheinschenkung" gehandelt. Für jeden Passanten sei erkennbar gewesen, dass "die Annahme des Geldes an die stillschweigende Bedingung geknüpft war, dass wir die Szene medial verwerten können".

Sollen sie doch klagen, sagt mein Mandant. Ich meine auch, dass wir das nicht verlieren können. Solange nicht Frau Salesch den Fall verhandelt...


Mein Kommentar: eine Scheinschenkung war es, im wahrsten Sinne des Wortes. Aber wer erst jemand was schenkt und hinterher Bedingungen dranknüpft, ist selber dafür verantwortlich. Hätte es eben andersrum aufziehen sollen.